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   VGH Bayern, 24.03.2020 - 10 ZB 20.138   

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VGH Bayern, 24.03.2020 - 10 ZB 20.138 (https://dejure.org/2020,11908)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.03.2020 - 10 ZB 20.138 (https://dejure.org/2020,11908)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. März 2020 - 10 ZB 20.138 (https://dejure.org/2020,11908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 53 Abs. 1 und 3; AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 55 Abs. 1 Nr. 1
    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen schwerwiegender Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

  • rewis.io

    Nichtzulassung der Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2020 - 10 ZB 20.138
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2020 - 10 ZB 20.138
    Das wäre nur dann der Fall, wenn das Verwaltungsgericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hätte, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten, und die Beteiligten sich dazu nicht äußern konnten (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - juris Rn. 8; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2020 - 10 ZB 20.138
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 17; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2020 - 10 ZB 20.138
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 17; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2020 - 10 ZB 20.138
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2020 - 10 ZB 20.138
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 17; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2020 - 10 ZB 20.138
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 27.07.2015 - 9 B 33.15

    Rechtliches Gehör; mündliche Verhandlung; Ladung; Empfangsbekenntnis; Zustellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2020 - 10 ZB 20.138
    Das wäre nur dann der Fall, wenn das Verwaltungsgericht einen bis dahin nicht erörterten oder sonst hervorgetretenen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hätte, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten, und die Beteiligten sich dazu nicht äußern konnten (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 27.7.2015 - 9 B 33.15 - juris Rn. 8; B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 08.07.2009 - 4 BN 12.09

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung der Planbetroffenen nach Wechsel der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2020 - 10 ZB 20.138
    Eine Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO setzt die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zur Verfügung gestanden hätten und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (BVerwG, B.v. 8.7.2009 - 4 BN 12.09 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2020 - 10 ZB 20.138
    Diese Grenzen sind erst dann überschritten, wenn es nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2015 - 6 B 59.14 - juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 10 ZB 14.844

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • BVerwG, 24.02.1998 - 1 B 21.98

    Ausländerrecht - Ausweisungsentscheidung und strafgerichtliche Verurteilung

  • VGH Bayern, 12.07.2017 - 10 ZB 17.730

    Ausweisung eines Drogenstraftäters

  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 10 ZB 15.858

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten wegen sexuellen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2023 - 12 S 3623/21

    Einhaltung der Widerspruchsfrist; Eingangsstempel der Behörde als öffentliche

    Insoweit kann offen bleiben, ob bei Einwänden gegen die gerichtliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung die Berufung nur dann nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen ist, wenn ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfolgreich gerügt ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 23.04.2020 - 10 ZB 20.752 -, juris Rn. 10 ff., und vom 24.03.2020 - 10 ZB 20.138 -, juris Rn. 16; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 -, juris Rn. 19 f., und vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Sachsen, Beschluss vom 07.07.2020 - 3 A 1002/19 -, juris Rn. 4), oder ob ausgehend von der berufungsrechtlichen Funktion des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch ohne einen solchen - revisionsrechtlich bedeutsamen - Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils begründet sein können, wenn dieses auf einer ernstlich zweifelhaften Sachverhalts- bzw. Beweiswürdigung beruht (vgl. Seibert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 82 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.03.2019 - 8 S 3027/18 -, juris Rn. 4, und Beschluss vom 10.01.2022 - 2 S 2436/21 -, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2023 - 12 S 1933/21

    Ausbildungsförderung; Anerkennung von Härtefreibeträgen; außergewöhnliche

    Insoweit kann offen bleiben, ob in einem solchen Fall die Berufung nur dann nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen ist, wenn ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfolgreich gerügt ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 23.04.2020 - 10 ZB 20.752 -, juris Rn. 10 ff., und vom 24.03.2020 - 10 ZB 20.138 -, juris Rn. 16; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 -, juris Rn. 19 f., und vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Sachsen, Beschluss vom 07.07.2020 - 3 A 1002/19 -, juris Rn. 4), oder ob ausgehend von der berufungsrechtlichen Funktion des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch ohne einen solchen - revisionsrechtlich bedeutsamen - Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils begründet sein können, wenn dieses auf einer ernstlich zweifelhaften Sachverhalts- bzw. Beweiswürdigung beruht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.01.2022 - 2 S 2436/21 -, juris Rn. 14, und vom 18.03.2019 - 8 S 3027/18 -, juris Rn. 4; Seibert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 82 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2023 - 12 S 2373/22

    Ausweisung eines pädophilen Ausländers

    Dabei kann dahinstehen, ob in einem solchen Fall die Berufung nur dann nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen ist, wenn ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfolgreich gerügt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.11.2021 - 10 S 4275/20 -, juris Rn. 4, vom 22.10.2021 - 12 S 888/19 -, juris Rn. 7, vom 17.08.2021 - 11 S 42/20 -, juris Rn. 23, und vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 -, juris Rn. 19 f.; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 10.11.2021 - 15 ZB 21.1329 -, juris Rn. 11, vom 23.04.2020 - 10 ZB 20.752 -, juris Rn. 10 ff., und vom 24.03.2020 - 10 ZB 20.138 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen, Beschluss vom 07.07.2020 - 3 A 1002/19 -, juris Rn. 4), oder ob ausgehend von der berufungsrechtlichen Funktion des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch ohne einen solchen - revisionsrechtlich bedeutsamen - Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils begründet sein können, wenn dieses auf einer ernstlich zweifelhaften Sachverhalts- bzw. Beweiswürdigung beruht (Seibert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 82 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.01.2022 - 2 S 2436/21 -, juris Rn. 14, und vom 18.03.2019 - 8 S 3027/18 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 12 S 933/21

    Ausweisung (u.a.) nach Betäubungsmittelkriminalität; Gefahrenprognose; Relevanz

    Dabei kann dahinstehen, ob in einem solchen Fall die Berufung nur dann nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen ist, wenn ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfolgreich gerügt ist (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 23.04.2020 - 10 ZB 20.752 -, juris Rn. 10 ff., und vom 24.03.2020 - 10 ZB 20.138 -, juris Rn. 16; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 -, juris Rn. 19 f., und vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 -, juris Rn. 11 ff.; OVG Sachsen, Beschluss vom 07.07.2020 - 3 A 1002/19 -, juris Rn. 4), oder ob ausgehend von der berufungsrechtlichen Funktion des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch ohne einen solchen - revisionsrechtlich bedeutsamen - Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils begründet sein können, wenn dieses auf einer ernstlich zweifelhaften Sachverhalts- bzw. Beweiswürdigung beruht (vgl. Seibert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 82 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.01.2022 - 2 S 2436/21 -, juris Rn. 14, und vom 18.03.2019 - 8 S 3027/18 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 12 S 3327/20

    Einordnung der PKK als eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung

    Dies gilt unabhängig davon, ob in einem solchen Fall die Berufung nur dann nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen ist, wenn ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfolgreich gerügt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.11.2021 - 10 S 4275/20 -, juris Rn. 4, vom 22.10.2021 - 12 S 888/19 -, juris Rn. 7, vom 17.08.2021 - 11 S 42/20 -, juris Rn. 23, und vom 18.11.2020 - 11 S 1465/19 -, juris Rn. 19 f.; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 10.11.2021 - 15 ZB 21.1329 -, juris Rn. 11, vom 23.04.2020 - 10 ZB 20.752 -, juris Rn. 10 ff., und vom 24.03.2020 - 10 ZB 20.138 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen, Beschluss vom 07.07.2020 - 3 A 1002/19 -, juris Rn. 4), oder ob ausgehend von der berufungsrechtlichen Funktion des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch ohne einen solchen - revisionsrechtlich bedeutsamen - Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils begründet sein können, wenn dieses auf einer ernstlich zweifelhaften Sachverhalts- bzw. Beweiswürdigung beruht (Seibert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 82 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.01.2022 - 2 S 2436/21 -, juris Rn. 14, und vom 18.03.2019 - 8 S 3027/18 -, juris Rn. 4).
  • VG München, 19.07.2022 - M 2 S 22.2183

    Rechtmäßige Ausweisung eines faktischen Inländers

    a) Nach ständiger Rechtsprechung haben im Falle der gerichtlichen Überprüfung einer behördlichen Ausweisungsentscheidung die Verwaltungsgerichte eine Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen; sie sind dabei nach allgemeinen Grundsätzen nicht an die Prognoseentscheidung der Ausländerbehörde gebunden (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 8.2.2021 - 10 ZB 21.83 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 24.3.2020 - 10 ZB 20.138 - Rn. 2).

    An die nach dem Ausmaß des möglichen Schadens differenzierende hinreichende Wahrscheinlichkeit dürfen andererseits keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 8.2.2021 - 10 ZB 21.83 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 24.3.2020 - 10 ZB 20.138 - Rn. 2).

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 10 ZB 21.1920

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit ARB-Berechtigung wegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18) und des Senats (z.B. B.v. 8.11.2017 - 10 ZB 16.2199 - juris Rn. 6 f.; zuletzt B.v. 24.3.2020 - 10 ZB 20.138 - Rn. 2) haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen.
  • VGH Bayern, 02.12.2020 - 10 ZB 20.2595

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Ausweisung wegen ungünstiger

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18) und des Senats (z.B. B.v. 8.11.2017 - 10 ZB 16.2199 - juris Rn. 6 f.; zuletzt B.v. 24.3.2020 - 10 ZB 20.138 - Rn. 2) haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen.
  • VGH Bayern, 12.08.2022 - 10 ZB 22.1511

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Straffälligkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18) und des Senats (z.B. B.v. 8.11.2017 - 10 ZB 16.2199 - juris Rn. 6 f.; zuletzt B.v. 24.3.2020 - 10 ZB 20.138 - Rn. 2) haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen.
  • VG Ansbach, 18.01.2022 - AN 11 K 20.00972

    Erfolglose Klage wegen Verlustfeststellung des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

    Gerade diese Problematik steht hier einer positiven Prognose entgegen, da auch nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Annahme des Wegfalls einer Wiederholungsgefahr erst dann gerechtfertigt ist, wenn eine indizierte Therapie abgeschlossen ist und sich der Ausländer für eine gewisse Zeit in Freiheit bewährt hat (vgl. insoweit auch BayVGH, U.v. 20.3.2008 - 10 BV 07.1856 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 24.3.2020 - 10 ZB 20.138 - juris Rn. 10).
  • VG München, 12.05.2021 - M 4 S 21.2371

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 23.04.2020 - 10 ZB 20.621

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung und der Verhängung eines vierjährigen

  • VGH Bayern, 17.09.2021 - 10 ZB 21.2180

    Ausweisung eines straffälligen und suchtmittelabhängigen Staatsangehörigen aus

  • VGH Bayern, 19.05.2023 - 10 CS 23.783

    Mangelhafte Darlegung in der Beschwerdebegründung

  • VGH Bayern, 08.02.2021 - 10 ZB 21.83

    Ausweisung eines straffälligen türkischen Staatsangehörigen mit vorgeblicher

  • VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 4 K 19.30541

    Ausweisung wegen wegen versuchten Totschlags

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